BSG - Urteil vom 14.02.2007
B 1 KR 16/06 R
Normen:
GG Art. 14 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; SGB V § 44 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LSG Hessen, vom 04.05.2006
SG Darmstadt, vom 12.07.2004

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Satzungsregelung einer Krankenkasse zur Wartezeit auf Krankengeld bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit

BSG, Urteil vom 14.02.2007 - Aktenzeichen B 1 KR 16/06 R

DRsp Nr. 2007/5973

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Satzungsregelung einer Krankenkasse zur Wartezeit auf Krankengeld bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit

Eine Krankenkasse darf in ihrer Satzung eine generelle Wartezeit von 28 Tagen auch bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit bei freiwillig Versicherten vorsehen und eine anderslautende Satzungsregelung mit Wirkung für die Zukunft zu streichen. Dies ist auch verfassungsrechtlich zulässig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 14 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; SGB V § 44 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Streitig ist die Gewährung von Krankengeld (Krg) an einen freiwillig Versicherten.