A.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Fall, in dem die Leistung freiwilliger Beiträge in der Angestelltenversicherung im Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit dazu führte, daß die Rente geringer festgesetzt wurde, als sie festgesetzt worden wäre, wenn die Leistung freiwilliger Beiträge unterblieben wäre.
I.
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