A.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts, die dem Arbeitgeber Kosten auferlegt hat, welche einem Betriebsratsmitglied durch die Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltung entstanden sind.
I. Aufgrund eines Betriebsratsbeschlusses nahm ein Mitglied des Betriebsrats der Beschwerdeführerin an einer gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltung zur ersten Einführung in das
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Die gesetzlichen Bestimmungen lauten:
§ 40 Abs. 1
Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
§ 37
(1) Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.
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