Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Äußerungen in einem Leserbrief.
I. 1. Der Beschwerdeführer ist Angestellter der Stadt L., deren früheren Bürgermeister, R. Sch. (SPD), er wiederholt kritisierte. 1992 kam es anläßlich der damals anstehenden Bürgermeisterwahl in L. innerhalb der örtlichen CDU, deren Mitglied der Beschwerdeführer ist, zu Auseinandersetzungen darüber, ob die Partei einen Kandidaten für die Bürgermeisterwahl nominieren solle und gegebenenfalls wen. Der Streit fand auch in der Presse Resonanz.
In diesem Zusammenhang schrieb der Beschwerdeführer einen Leserbrief, der am 6. März 1992 in der L. Zeitung veröffentlicht wurde und folgenden Inhalt hatte:
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