Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
BVerfG, Beschluß vom 06.03.1952 - Aktenzeichen 1 BvO 1/51
DRsp Nr. 1996/6408
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1GG
»1. Besteht in einem gerichtlichen Verfahren Streit darüber, ob ein Reichsgesetz durch ein Kontrollratsgesetz vor Einwirkung des Grundgesetzes aufgehoben worden ist, so betrifft er nicht die Rechtsfrage, ob das Reichsgesetz im Sinne der Art. 125, 126GG als Bundesrecht fortgilt.2. Die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist insoweit unzulässig.«