VG Gelsenkirchen, vom 22.07.1963 - Vorinstanzaktenzeichen PVB 1/63
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 16.11.1964 - Vorinstanzaktenzeichen CB 8/64
BVerwG, vom 01.10.1965 - Vorinstanzaktenzeichen VII P 1.64
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Koalitionsfreiheit
BVerfG, Beschluß vom 26.05.1970 - Aktenzeichen 2 BvR 664/65
DRsp Nr. 1996/7943
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Koalitionsfreiheit
»1. Zu der den Koalitionen und ihren Mitgliedern verfassungsrechtlich gewährleisteten Betätigung gehört auch die Werbung neuer Mitglieder. Der Gesetzgeber kann dieses Betätigungsrecht beschränken, soweit es zum Schutz anderer Rechtsgüter von der Sache her geboten ist.2. Es ist mit Art. 9 Abs. 3GG vereinbar, daß gewerkschaftlich organisierten Personalratsmitgliedern untersagt wird, während der Dienstzeit in ihrer Dienststelle Mitglieder für ihre Gewerkschaft zu werben.«