LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 15.03.2013
L 2 AS 606/12 B
Normen:
SGG § 73a; ZPO § 114; SGB II § 22 Abs. 2; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 17.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AS 5926/11

Verfassungsmäßigkeit; Regelsätze; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Regelleistung; PKH; PKH-Beschwerde

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.03.2013 - Aktenzeichen L 2 AS 606/12 B

DRsp Nr. 2013/7105

Verfassungsmäßigkeit; Regelsätze; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Regelleistung; PKH; PKH-Beschwerde

Ist im sozialgerichtlichen Klageverfahren alleine die Höhe der ab dem 1. Janaur 2011 maßgeblichen Regelsätze für volljährige Personen nach § 20 Abs 2 SGB II streitig, sind keine für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinreichenden Erfolgsaussichten zu bejahen.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 73a; ZPO § 114; SGB II § 22 Abs. 2; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung ihres Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Klage auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).

Die am ... 1958 geborene Klägerin bezieht Arbeitslosengeld II (Alg II) als laufende Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Der Beklagte ist der örtlich und sachlich zuständige Träger zur Erbringung dieser Leistungen.