I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 6. September 2016 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung von Sozialkassenbeiträgen für Angestellte für die Monate Juli 2012 bis März 2014 in Höhe von 7.305,00 Euro.
Der Kläger ist die gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach Maßgabe von § 3 Abs. 1 des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) in der jeweils geltenden Fassung.
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