A.
1. Das Land Schleswig-Holstein erließ am 3. Mai 1950 das Gesetz zur Regelung vordringlicher Angelegenheiten des Betriebsräterechts (GVBl. S. 169), das auch auf Betriebe und Verwaltungen des Landes und der ihm eingeordneten öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten anwendbar war. Am 11. Oktober 1952 erging das
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|