»Das im Mühlengesetz enthaltene Errichtungs- und Erweiterungsverbot ist jedenfalls bis zum vollständigen Abbau der überschüssigen Vermahlungskapazität mit dem Grundrecht der freien Berufswahl und Berufsausübung (Art. 12. Abs. 1GG) vereinbar.«
Normenkette:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ; MüG (Gesetz über die Errichtung, Inbetriebnahme, Verlegung, Erweiterung und Finanzierung der Stillegung von Mühlen - Mühlengesetz - vom 27. Juni 1957 - BGBl. I S. 664) § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 2 § 3 Abs. 3 § 7 ;
Gründe:
A.
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