A.
Das Verfahren betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daß in der gesetzlichen Unfallversicherung für erheblich über dem Durchschnitt liegende Lasten einzelner gewerblicher Berufsgenossenschaften und der See-Berufsgenossenschaft eine Ausgleichsberechtigung zu Lasten der anderen Versicherungsträger in diesem Bereich begründet wird.
I.
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