Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Abbau von Versorgungsanwartschaften durch das 9. Änderungsgesetz zum Hamburger Ruhegeldgesetz.
I.
1. Der Beschwerdeführer ist seit 1965 bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt. Die Hansestadt gewährte zum Zeitpunkt des Eintritts des Beschwerdeführers auf Grundlage des Gesetzes über die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Angestellte und Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg (Ruhegeldgesetz -
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