Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Halle vom 05. Januar 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob zugunsten des Klägers Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz (AVItech) mit den dabei erzielten Entgelten nach dem
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