Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gotha vom 6. Januar 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beklagten streiten darüber, ob dem Kläger eine höhere Rente unter Berücksichtigung des aktuellen Rentenwerts an Stelle des aktuellen Rentenwerts (Ost) zusteht.
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