A. Gegenstand der zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Vorlagen ist die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daß bei der Entscheidung über die Zuerkennung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit ein Unterschied zwischen verschiedenen Berufsgruppen gemacht wird.
I. 1. Die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit sind in §
(1) Rente wegen Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte, der berufsunfähig ist, wenn die Wartezeit erfüllt ist.
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