I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daß sich die Zuzahlung, die Versicherte zu jedem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Arzneimittel zu leisten haben, ab 1. Januar 1994 nicht mehr nach dem Apothekenabgabepreis, sondern nach der Packungsgröße richtet.
II.
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