I.
1. Der Beschwerdeführer ist Mitglied der Glaubensgemeinschaft "Zeugen Jehovas". Er wurde durch Bescheid des Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung berief ihn darauf zur Dienstleistung bei dem staatlichen Erziehungsheim Sinsheim ein. Der Beschwerdeführer trat aber den Ersatzdienst nicht an.
Das Amtsgericht Leonberg verurteilte den Beschwerdeführer durch Urteil vom 30. Juli 1962 - Ds 135/62 - wegen Dienstflucht zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten. Berufung und Revision des Beschwerdeführers waren ohne Erfolg.
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