I. Die Vorlage betrifft die Frage, ob § 112 Abs. 1 Nr.
1. § 112 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI lautet:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. der Verpflichtung zum Abschluss oder zur Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages nach § 23 Abs. 1 Satz 1 und 2 ... nicht nachkommt,
2. bis 6. ...
§ 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XI lautet:
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