Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Halle vom 16. Januar 2007 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe die an den Kläger gezahlte Altersrente für die Zeit vom 01. März 2002 bis zum 30. Juni 2011 wegen einer gleichzeitig bezogenen Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu vermindern ist.
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