A.
Die Verfassungsbeschwerden richten sich dagegen, daß Gerichte der ersten und zweiten Instanz einen zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalt in zwei Zivilrechtsstreitigkeiten mit politischem Einschlag für nicht prozeßfähig gehalten haben.
I.
In den beiden Ausgangsverfahren verfolgt der Beschwerdeführer zu 1 a) (im folgenden: die beschwerdeführende Partei) Ansprüche auf Gegendarstellung und auf Widerruf zu Presseveröffentlichungen, die sich mit der Widerstandsgruppe Oster und der Roten Kapelle befaßten. Sein Prozeßbevollmächtigter ist der Beschwerdeführer zu 1 b) und 2), ein beim Landgericht und Oberlandesgericht zugelassener Rechtsanwalt (im folgenden: der beschwerdeführende Anwalt).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|