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Streitig ist die Gewährung einer höheren Altersrente.
Der am 6. Oktober 1926 geborene Kläger ist gemeinsam mit seiner am 17. Dezember 1930 geborenen Ehefrau am 13. Juni 1996 aus Rußland in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Beide sind als Spätaussiedler anerkannt.
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