I. Der Beschwerdeführer verlangt, dass ihm für Zeiten der Verfolgung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz Rentenwerte über diejenigen hinaus anerkannt werden, die dieses Gesetz in pauschalierender Weise vorsieht, weil er höhere individuelle verfolgungsbedingte Verdienstausfälle nachweisen könne.
II. Die Verfassungsbeschwerden sind nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des §
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