Gründe:
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Vorschrift des § 1 a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in der Fassung des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19. Dezember 1998 (BGBl I S. 3843). Aufgrund der in dieser Vorschrift geregelten Bürgenhaftung des Hauptunternehmers wurde die Beschwerdeführerin zur Zahlung des tariflichen Mindestlohns an einen Arbeitnehmer des von ihr beauftragten portugiesischen Nachunternehmers verurteilt.
Die Beschwerdeführerin hält § 1 a AEntG für verfassungswidrig. Sie rügt eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG.