Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 29.01.2013 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten sind die Berechnung und die Höhe der Altersrente des Klägers streitig.
Der 1948 geborene Kläger ist deutscher Staatsangehöriger. Er ist am 01.01.1988 aus Kasachstan nach Deutschland zugezogen und verfügt über einen Vertriebenenausweis A Nr. 03 .../ ...
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|