Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten des Arbeitslosengeldes II
SG Berlin, Gerichtsbescheid vom 30.08.2005 - Aktenzeichen S 35 AL 6334/04
DRsp Nr. 2008/9171
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten des Arbeitslosengeldes II
1. Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe verstößt nicht gegen Art. 14GG.2. Gemäß der seit dem 1.1.2004 gültigen Regelung in § 190 Abs. 3SGB III durfte Arbeitslosenhilfe längstens bis zum 31.12.2004 bewilligt werden. Diese Regelung ist verfassungsgemäß. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]