Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe
SG Berlin, Urteil vom 08.08.2005 - Aktenzeichen S 77 AL 861/95
DRsp Nr. 2008/17087
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe
Verfassungsrechte der Arbeitslosen, die eine Erklärung nach § 428 Abs. 1SGB III abgegeben hatten, sind durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II nicht verletzt. Daher besteht kein Anspruch auf Fortzahlung von Leistungen in der bis zum 31.12.2004 gewährten Höhe. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]