Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Überleitung von Rentenansprüchen und Rentenanwartschaften, die im staatlichen Alterssicherungssystem der Deutschen Demokratischen Republik erworben wurden.
I. Der 1932 geborene Beschwerdeführer übte in der Deutschen Demokratischen Republik eine Tätigkeit als Hochschuldozent und ordentlicher Professor aus. 1972 wurde er nach den Feststellungen des Landessozialgerichts in die zusätzliche Altersversorgung der Intelligenz einbezogen. Der Beschwerdeführer erhält antragsgemäß eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ab Januar 1995.
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