BSG, vom 27.06.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 4 RA 48/90
Verfassungsmäßigkeit der §§ 23 Abs. 2a und 24 Abs. 2a AVG
BVerfG, Beschluß vom 22.12.1992 - Aktenzeichen 1 BvR 1359/91
DRsp Nr. 2005/15779
Verfassungsmäßigkeit der §§ 23 Abs. 2a und 24 Abs. 2aAVG
§§ 23 Abs. 2a und 24 Abs. 2aAVG verstoßen weder gegen Art. 3 Abs. 1, Abs. 2GG noch gegen Art. 6 Abs. 1GG, soweit sie Zeiten der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger keine rentenversicherungsrechtliche Relevanz bei der Bemessung des maßgeblichen Berechnungszeitraums für die Zuerkennung von Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit beigemessen haben.