Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
I.
Der Beschwerdeführer ist langjähriges Mitglied der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) und deren Landesvorsitzender in (...); er wendet sich gegen seinen Ausschluss aus einem Sportverein. In diesen Verein wurde er 2014 als Mitglied aufgenommen. In den Jahren 2015 und 2016 versuchte der Verein, ihn auszuschließen. Im Jahr 2018 änderte der Verein seine Satzung und bestimmte in § 2 Zweck und Aufgaben des Vereins neu. Die Regelung lautet insoweit:
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