Der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2017 -
Das Land Brandenburg hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
3.In diesem Umfang erledigt sich der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung der Rechtsanwältin Anja Lederer; im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
4.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
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