Verfassungsbeschwerde zur Umgehung des Normenkontrollverfahrens
BVerfG, Beschluss vom 14.10.1976 - Aktenzeichen 1 BvR 19/73
DRsp Nr. 2002/14697
Verfassungsbeschwerde zur Umgehung des Normenkontrollverfahrens
Eine Verfassungsbeschwerde, mit Hilfe derer das Betriebsverfassungsgesetz im ersten Jahr nach seinem Inkrafttreten einer Art Normenkontrollverfahren unterworfen werden soll, ist unzulässig.