Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
A.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
I.
Mit Wirkung zum 1. Januar 1992 schuf der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 -
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