Die Verfassungsbeschwerde erfüllt nicht die Annahmevoraussetzungen des §
Die Rechtsauffassung des Landessozialgerichts, die Beteiligten hätten im Streitfall über die Dauer der Krankenhausbehandlung das Wirtschaftlichkeitsgebot und die dafür zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, ist angesichts der §§ 112 und 113 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) weder sachwidrig noch willkürlich (vgl. dazu i.E. Hess, in: Kasseler Kommentar, § 112 SGB V Rn. 6, 8; ders., aaO., § 113 SGB V Rn. 2). Die Beschwerdeführerin hat sich mit dieser Rechtsauffassung nicht auseinander gesetzt.
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