BSG, vom 03.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen B 5 RE 9/14 R
LSG Baden-Württemberg, vom 19.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 2182/11
SG Karlsruhe, vom 23.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 12 R 1550/10
Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gegenüber einer Syndikusrechtsanwältin; Gegenstandslosigkeit einer mit der Verfassungsbeschwerde mittelbar angegriffenen Rechtsnorm
BVerfG, Beschluss vom 19.07.2016 - Aktenzeichen 1 BvR 2584/14
DRsp Nr. 2016/14356
Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gegenüber einer Syndikusrechtsanwältin; Gegenstandslosigkeit einer mit der Verfassungsbeschwerde mittelbar angegriffenen Rechtsnorm
1. Wenn eine mit der Verfassungsbeschwerde mittelbar angegriffene Rechtsnorm gegenstandslos geworden oder ein für verfassungswidrig gehaltenes Gesetz aufgehoben worden ist, liegt eine fortdauernde Beschwer dagegen regelmäßig nicht vor. Das gilt insbesondere dann, wenn auf Grundlage der geänderten Rechtslage auch im Falle einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer aufgrund des nun geltenden Gesetzesrechts keinen Erfolg haben kann.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.