Zwischen den Parteien besteht zuletzt noch Streit über die Bezahlung eines Betrages von EUR 1.615,26 den die Klägerin als restliche tarifliche Jahressonderzahlung für das Jahr 2000 (= DM 2.154,13) sowie als zusätzliches Urlaubsgeld für das Jahr 1999 (= DM 1.005,--) gegen die Beklagte geltend macht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|