Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche des Klägers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
Der Kläger war bei dem beklagten Fußballverein als Lizenzspieler beschäftigt. Hinsichtlich dieses Arbeitsverhältnisses schlossen die Parteien mehrere schriftliche Verträge. Der erste Vertrag datiert vom 29.07.1999 und enthält u. a. folgende Bestimmungen:
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