Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 21.08.2012 - 4 Ca 663 c/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche nach beendetem Arbeitsverhältnis.
Der Kläger war bei der Beklagten ab dem 01.11.1990 als Arbeiter auf Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrags (Bl. 25 d.A.) beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden der Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Papierindustrie in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Tarifverträge der Papierindustrie insbesondere der Tarifvertrag über ein 13. tarifliches Monatseinkommen Anwendung.
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