I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 01. März 2012 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben bei einem Streitwert von 13.965,72 EUR der Kläger zu 85% und die Beklagte zu 15% zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger bei einem Streitwert von 8.980,14 EUR allein zu tragen.
III. Die Revision wird für den Kläger zugelassen, soweit sein Klageantrag zu 1. (Urlaubsabgeltung) abgewiesen wurde, im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über Ansprüche des Klägers auf Zahlung von Urlaubsabgeltung für die Jahre 2008 bis 2010 und eine tarifliche Sonderzahlung für die Jahre 2007 bis 2010.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|