LAG Köln - Urteil vom 29.08.2007
7 Sa 673/07
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 § 9 ; KAVO § 36 Abs. 8 Satz 2 § 57 Abs. 1 ; EG-Richtlinie 2003/88 Art. 7 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 25.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 20/07

Verfall von Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung - Übereinstimmung der Rechtsanwendung mit höherrangigem Recht

LAG Köln, Urteil vom 29.08.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 673/07

DRsp Nr. 2008/14399

Verfall von Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung - Übereinstimmung der Rechtsanwendung mit höherrangigem Recht

»1. Die Regeln des deutschen Urlaubsrechts in der Auslegung durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Nichterfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht, weder gegen Artikel 7 Abs. 1 noch gegen Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG.2. Die gegen diese Rechtsprechung gerichteten Angriffe (vgl. LAG Düsseldorf vom 2.8.2006, 12 Sa 486/06) verkennen das Wesen des Urlaubsanspruchs, übersehen die bereits im Wesen des Urlaubsanspruchs angelegte Bindung des jeweiligen Urlaubsanspruchs an das Urlaubsjahr, werden dem Grundsatz nicht gerecht, dass der Urlaubsanspruch in einem Freizeitgewährungsanspruch besteht und führen in letzter Konsequenz dazu, dass der Urlaubsanspruch zu einem rein kommerziellen Wirtschaftsgut denaturiert.«

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 § 9 ; KAVO § 36 Abs. 8 Satz 2 § 57 Abs. 1 ; EG-Richtlinie 2003/88 Art. 7 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Forderungen der Klägerin auf Urlaubs- und Überstundenabgeltung.