Der Beklagte ist aufgrund des Arbeitsvertrages vom 05.11.2004 (Bl. 6 ff. d.A.) seit dem 01.01.2005 bei der Klägerin als Betriebs- und Verkaufsleiter beschäftigt gewesen. Im Anschluss an die (Eigen-)Kündigung des Beklagten vom 26.06.2005 (zum 31.07.2005; s. Bl. 14 d.A.) wurde der Beklagte mit Schreiben der Klägerin vom 27.06.2005 (Bl. 34 d.A.) mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|