LAG Berlin - Urteil vom 06.04.2001
17 Ta 6049/01
Normen:
BRAGO § 8;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 16.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 30 BV 28640/99

Verfahrenswert bei Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG

LAG Berlin, Urteil vom 06.04.2001 - Aktenzeichen 17 Ta 6049/01

DRsp Nr. 2001/14237

Verfahrenswert bei Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG

»1. Der Streit der Betriebsparteien über die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahmen im Sinne von § 99 Abs. 4 BetrVG stellt eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit dar, die nach § 8 Abs. 2 Satz 2 2. Alt. BRAGO zu bewerten ist. Dabei ist eine entsprechende Anwendung des § 12 Abs. 7 ArbGG nicht möglich.