[1] Der Kläger, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, sowie weitere 485 in der Anlage Ispra (Varese, Italien) der Gemeinsamen Forschungsstelle tätige Beamte der Kommission, haben mit Klageschrift, die am 24. Dezember 1981 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, Klage erhoben auf Ungültigerklärung ihrer Gehaltsabrechnungen für die Monate Februar und März 1981 über Nachzahlungen mit Wirkung vom 1. Juli 1980, die die Kommission in Anwendung der Verordnung (Euratom, EGKS,
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