LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.06.2008
4/12 Sa 523/07
Normen:
BGB § 626 ; KSchG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach - 6 Ca 562/06 - 20.02:2007,

Verdachtskündigung; Sachverhaltsaufklärung; Befragung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.06.2008 - Aktenzeichen 4/12 Sa 523/07

DRsp Nr. 2008/19810

Verdachtskündigung; Sachverhaltsaufklärung; Befragung

»Verbleiben nach der Anhörung des Arbeitnehmers Zweifel am Tathergang, obliegt es dem Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung, vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung die Personen zu befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder Kenntnisse über ihn haben.«

Normenkette:

BGB § 626 ; KSchG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung.

Die Beklagte betreibt ein Krankenhaus, in dem sie regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Die Klägerin (geboren am XX.XX.19XX, verheiratet) ist für die Beklagte seit 1989 als Hebamme zu einer Bruttomonatsvergütung von zuletzt 3.400 EUR tätig. Gemäß § 2 des Arbeitsvertrages vom 10. Mai 1989 unterliegt das Arbeitsverhältnis dem BAT und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen.