Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung.
Die Beklagte betreibt ein Krankenhaus, in dem sie regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Die Klägerin (geboren am XX.XX.19XX, verheiratet) ist für die Beklagte seit 1989 als Hebamme zu einer Bruttomonatsvergütung von zuletzt 3.400 EUR tätig. Gemäß §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|