Der im Kündigungszeitpunkt 43 Jahre alte, geschiedene Kläger war bei der Beklagten seit 1. Juli 1985 als Gruppenleiter beschäftigt. Seine monatliche Bruttovergütung betrug zuletzt 6.412,-- DM. Der Kläger war für die Verwertung der nach Ablauf der Leasingverträge zurückgegebenen Geräte zuständig. Diese wurden entweder anderweitig verleast, verkauft oder verschrottet. Verschrottungen erfolgten bei der Firma M.
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