LAG Köln - Urteil vom 03.04.2014
7 Sa 764/12
Normen:
§ 313 BGB; § 426 BGB; § 670 BGB; § 17 BBiG;
Fundstellen:
AuR 2014, 439
NZA-RR 2014, 598
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 11.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2544/11

Verbundausbildung einer RechtsanwaltsfachangestelltenFalsche Angaben bei Subvention der AusbildungAusbildung durch niedergelassenen Rechtsanwalt

LAG Köln, Urteil vom 03.04.2014 - Aktenzeichen 7 Sa 764/12

DRsp Nr. 2015/1367

Verbundausbildung einer Rechtsanwaltsfachangestellten Falsche Angaben bei Subvention der Ausbildung Ausbildung durch niedergelassenen Rechtsanwalt

1. Ein Rechtsanwalt, der als Stammausbilder einer Auszubildenden für den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten mit einem anderen Rechtsanwalt eine Kooperation zur Verbundausbildung eingeht und sich gegenüber dem Verbundpartner verpflichtet, auch während der Verbundausbildungsphase die Ausbildungsvergütung weiterzuzahlen, da er die Möglichkeit sieht, eine öffentliche Subvention für die Verbundausbildung zu erhalten, kann die für die Verbundphase aufgebrachte Auszubildendenvergütung von seinem Verbundpartner nicht unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage erstattet verlangen, wenn ihm die zunächst gewährte Subvention wegen falscher Angaben bei der Antragstellung nachträglich wieder entzogen wird.2. Ein niedergelassener Rechtsanwalt mit eigener Büroorganisation ist regelmäßig in der Lage, alle nach der Ausbildungsverordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in vollem Umfang zu vermitteln.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.07.2012 in Sachen 9 Ca 2544/11 teilweise abgeändert: