Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I
Der Kläger wendet sich gegen das vom damaligen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (heute Bundesministerium des Innern und für Heimat; im Folgenden: Bundesinnenministerium) erlassene Verbot der Vereinigung Nordadler.
1. 2.
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