Die Parteien streiten darüber, ob auf ihr Arbeitsverhältnis die jeweils aktuellen Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie für das Tarifgebiet Südwürttemberg/Hohenzollern anzuwenden sind sowie um Entgeltansprüche, die sich aus der Anwendbarkeit dieser Tarifverträge ergeben würden. Wegen des Parteivortrages und der Anträge erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Villingen-Schwenningen - vom 31.05.2001 (Bl. 67 f. d. Akte) Bezug genommen.
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