SG Heilbronn, vom 31.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 3278/02
Veranlagungsbescheid als Voraussetzung für einen Beitragsbescheid in der gesetzlichen Unfallversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.2007 - Aktenzeichen L 6 U 1140/06
DRsp Nr. 2007/19898
Veranlagungsbescheid als Voraussetzung für einen Beitragsbescheid in der gesetzlichen Unfallversicherung
Im Verhältnis von Veranlagungs- und Beitragsbescheiden in der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine wirksame Veranlagung des Unternehmens zu den Gefahrklassen unbedingte Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der zu erhebenden Beiträge. Für den Zugang des Veranlagungsbescheids trägt der Unfallversicherungsträger die Beweislast. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]