BAG - Urteil vom 12.01.1995
2 AZR 408/94
Normen:
ZPO § 551 Nr. 7 ;
Fundstellen:
SGb 1995, 250
Vorinstanzen:
LAG Brandenburg - 5 (3) Sa 425/93 - 25.10.93,
ArbG Senftenberg - 3 (1) Ca 2629/92 - 02.04.93,

Urteil: Urteilsabsetzungsfrist

BAG, Urteil vom 12.01.1995 - Aktenzeichen 2 AZR 408/94

DRsp Nr. 2001/14347

Urteil: Urteilsabsetzungsfrist

Ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefassten Urteil ist nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach der Verkündung schriftlich abgesetzt, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist.

Normenkette:

ZPO § 551 Nr. 7 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 29. April 1992 und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.