Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 06. Februar 2013 -
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schluss-Urteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob und in welcher Höhe der Beklagte an die klagende Urlaubskasse des Baugewerbes Sozialkassenbeiträge für die Zeit von Januar 2003 bis November 2011 zu zahlen hat.
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